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§53/29 Ende eines Geh- und Radwegs ohne Benützungspflicht Ausführung B (getrennte Benützung)

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§53/29 Ende eines Geh- und Radwegs ohne Benützungspflicht Ausführung B (getrennte Benützung)
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Produktinformationen "§53/29 Ende eines Geh- und Radwegs ohne Benützungspflicht Ausführung B (getrennte Benützung)"

§53/29 Ende eines Geh- und Radwegs ohne Benützungspflicht Ausführung B (getrennte Benützung)

Dieses Zeichen zeigt das Ende eines Geh- und Radwegs an, der von Radfahrern benützt werden darf, aber nicht muss, und zwar ein Ende-Zeichen nach einen für die getrennte Benützung durch Fußgänger und Radfahrer bestimmten Geh- und Radweg. Das Zeichen besteht aus Bambus und spart gegenüber der Alu-Ausführung bis zu 80 % CO2-Emissionen ein. Kommunen, Städte, Gemeinden und Behörden, die normkonforme Beschilderung mit nachhaltigem Materialansatz beschaffen, finden in den Ecoguide-Zeichen eine zertifizierte Alternative zu herkömmlichen Aluminiumzeichen.

Eigenschaften

  • Material: Bambus – nachwachsender Rohstoff, bis zu 80 % CO2-Reduktion gegenüber Alu-Ausführung
  • CE-geprüft nach EN12899
  • Belegt mit hochrückstrahlender Folie Type 2
  • Symbole und Beschriftungen im Digitaldruckverfahren hergestellt
  • Entspricht den geltenden Bestimmungen der europäischen Norm EN12899
  • 12 Jahre Garantie

Technische Daten

MaterialBambus (nachwachsender Rohstoff)
FolieHochrückstrahlend, Type 2
NormCE-geprüft nach EN12899
CO2-Einsparungbis zu 80 % gegenüber Alu-Ausführung
Garantie12 Jahre
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