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§53/2a Kennzeichnung eines Schutzweges

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§53/2a Kennzeichnung eines Schutzweges
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  • 229
  • E532A02
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Produktinformationen "§53/2a Kennzeichnung eines Schutzweges"

§53/2a Kennzeichnung eines Schutzweges

Dieses Zeichen kennzeichnet einen Schutzweg (§ 2 Abs. 1 Z 12), bei dem ständig betriebene Lichtzeichen zur Regelung des Verkehrs oder zur Abgabe blinkenden gelben Lichtes nicht vorhanden sind. Es ist beim Schutzweg anzubringen, und zwar auf Einbahnstraßen an beiden Seiten, auf anderen Straßen an der rechten Seite. Wenn jedoch die Verkehrssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt wird, ist statt der seitlichen Anbringung die Anbringung des Zeichens über dem Schutzweg zulässig. Das Zeichen besteht aus Bambus und spart gegenüber der Alu-Ausführung bis zu 80 % CO2-Emissionen ein. Kommunen, Städte, Gemeinden und Behörden, die normkonforme Beschilderung mit nachhaltigem Materialansatz beschaffen, finden in den Ecoguide-Zeichen eine zertifizierte Alternative zu herkömmlichen Aluminiumzeichen.

Eigenschaften

  • Material: Bambus – nachwachsender Rohstoff, bis zu 80 % CO2-Reduktion gegenüber Alu-Ausführung
  • CE-geprüft nach EN12899
  • Belegt mit hochrückstrahlender Folie Type 2
  • Symbole und Beschriftungen im Digitaldruckverfahren hergestellt
  • Entspricht den geltenden Bestimmungen der europäischen Norm EN12899
  • 12 Jahre Garantie

Technische Daten

MaterialBambus (nachwachsender Rohstoff)
FolieHochrückstrahlend, Type 2
NormCE-geprüft nach EN12899
CO2-Einsparungbis zu 80 % gegenüber Alu-Ausführung
Garantie12 Jahre
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