§ 52/14 Hupverbot
Artikel-Nr.: 229_E521402 ab € 138,20
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Dieses Zeichen zeigt an, dass die Betätigung der Vorrichtungen zur Abgabe von Schallzeichen verboten ist, wenn zur Abwendung einer Gefahr von einer Person ein anderes Mittel ausreicht. Die Zusatztafel mit der Angabe bestimmter Stunden zeigt die Geltungsdauer des Verbotes an. Das Ende dieses Verbotes ist durch das gleiche Zeichen mit der Zusatztafel „ENDE“ kenntlich zu machen. Das Zeichen besteht aus Bambus und spart gegenüber der Alu-Ausführung bis zu 80 % CO2-Emissionen ein. Kommunen, Städte, Gemeinden und Behörden, die normkonforme Beschilderung mit nachhaltigem Materialansatz beschaffen, finden in den Ecoguide-Zeichen eine zertifizierte Alternative zu herkömmlichen Aluminiumzeichen.
| Material | Bambus (nachwachsender Rohstoff) |
| Folie | Hochrückstrahlend, Type 2 |
| Norm | CE-geprüft nach EN12899 |
| CO2-Einsparung | bis zu 80 % gegenüber Alu-Ausführung |
| Garantie | 12 Jahre |
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