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§ 52/8b Fahrverbot für Motorfahrräder

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§ 52/8b Fahrverbot für Motorfahrräder
ab € 138,20
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  • E528B02
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Produktinformationen "§ 52/8b Fahrverbot für Motorfahrräder"

§ 52/8b Fahrverbot für Motorfahrräder

Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit Motorfahrrädern mit laufendem Motor sowie das Laufenlassen der Motoren solcher Fahrzeuge am Stand verboten ist. Das Schieben dieser Fahrzeuge ohne laufenden Motor ist jedoch gestattet. Das Zeichen besteht aus Bambus und spart gegenüber der Alu-Ausführung bis zu 80 % CO2-Emissionen ein. Kommunen, Städte, Gemeinden und Behörden, die normkonforme Beschilderung mit nachhaltigem Materialansatz beschaffen, finden in den Ecoguide-Zeichen eine zertifizierte Alternative zu herkömmlichen Aluminiumzeichen.

Eigenschaften

  • Material: Bambus – nachwachsender Rohstoff, bis zu 80 % CO2-Reduktion gegenüber Alu-Ausführung
  • CE-geprüft nach EN12899
  • Belegt mit hochrückstrahlender Folie Type 2
  • Symbole und Beschriftungen im Digitaldruckverfahren hergestellt
  • Entspricht den geltenden Bestimmungen der europäischen Norm EN12899
  • 12 Jahre Garantie

Technische Daten

MaterialBambus (nachwachsender Rohstoff)
FolieHochrückstrahlend, Type 2
NormCE-geprüft nach EN12899
CO2-Einsparungbis zu 80 % gegenüber Alu-Ausführung
Garantie12 Jahre
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