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Schutt- und Müllablagerung bei Strafe verboten!

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Schutt- und Müllablagerung bei Strafe verboten!
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Produktinformationen "Schutt- und Müllablagerung bei Strafe verboten!"

Warn-, Hinweis- und Verbotsschilder

  • Ausführung: Rückstrahlende Folie Typ 1 (R)
  • Selbstklebefolien  vor Anbringung ist das Schutzpapier abzuziehen und die Folie kann auf glatter, staub- und fettfreier Fläche verklebt werden. Bei besonderen Bedingungen und Anforderungen ist der Einsatz von Klebefolien zu prüfen.

  • Weiterführende Links zu "Schutt- und Müllablagerung bei Strafe verboten!"
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